Donnerstag - 09.05.2024
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Gelebte Herkunftskennzeichnung bei Partnern der AMA Genuss Region

Die Diskussionen rund um die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie hat in letzter Zeit wieder Fahr aufgenommen. Rund 3,5 Millionen Mahlzeiten wurden 2022 täglich außer Haus konsumiert. 40 Prozent davon entfielen auf die Gemeinschaftsverpflegung, d.h. die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen. Für diesen Bereich gilt ab 1. September 2023 auch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Für die restlichen 60 Prozent der Außer-Haus-Verpflegung, insbesondere für die Gastronomie (35 Prozent), gilt diese Regelung allerdings nicht.

Was jedoch Wenige wissen: Gastrobetriebe, die das AMA Genuss Region-Zeichen führen, setzen die Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung bereits freiwillig um. Rund 1.400 Partnerbetriebe deklarieren freiwillig, woher ihre Zutaten kommen und bekennen sich dazu, überwiegend regional einzukaufen. „Wir haben bereits 2020 eine Betriebszertifizierung – die AMA Genuss Region – eingeführt, die eine freiwillige Verpflichtung zur Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung für Gastronomiebetriebe enthält“, erklärt AMA-Marketing Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek. „Mittlerweile haben wir 1.400 Partnerbetriebe im Programm, die freiwillig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe deklarieren“.

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Gütesiegel für Direktvermarkter

AMA Genuss Region ist ein offizielles, staatlich anerkanntes Gütesiegel und garantiert Qualität und klare Herkunft bei bäuerlichen Direktvermarktern, Manufakturen, Gastronomen und in der Hotellerie. Basis für die Auszeichnung sind die Richtlinien für das von der EU anerkannte Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem.

Eine Richtlinie legt eine Reihe von Parametern für die Gastronomie fest. Die wichtigsten Eckpunkte sind: Qualität, regionale Herkunft und Kontrolle. Partnerbetriebe verpflichten sich, Rohstoffe wie Fleisch, Milch und Milchprodukte, Eier, Erdäpfel, Obst und Gemüse sowie Wild und Fisch nachweislich aus den von ihnen festgelegten Regionen zu beziehen. Bei den regional zu beziehenden Produktkategorien sind die Herkunft und gegebenenfalls die Produktionsweise anzugeben. Info zur Teilnahme am AMA Genuss Region-Programm: https://www.genussregionen.at/de/ihr-weg-zum-guetesiegel

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