Mittwoch - 24.04.2024
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Förderung für energieautarke Bauernhöfe


Die Umstellung des Energie- systems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energie- effizienz ist ein Ziel der österrei- chischen Bundesregierung. Um gleichzeitig Versorgungssicher- heit zu garantieren, braucht es Veränderungen in allen Berei- chen.


Dabei spielen Agrar- und Forst- betriebe in Österreich eine wich- tige Rolle: Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stellen die Betriebe eine stabile Lebensmittelversorgung sicher und stärken die Region. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Programm „Versor- gungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bau- ernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forst- wirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversor- gungsgrad.

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Förderungen können für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovol- taik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutz- ministeriums, zur Verfügung. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagt: „Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Energiekosten führt.

Das spüren nicht nur große industri- elle Unternehmen, sondern auch Land- und Forstwirtschaftsbe- triebe. Gleichzeitig sehen und spüren wir täglich, dass die Kli- makrise in einer besorgniserre- genden Heftigkeit voranschrei- tet. Aus diesem Grund fördert das Klimaschutzministerium Investitionen in klimafreund- liche Technologien sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir unterstützen Land- und Forstwirte auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe.“ Seit 15. Februar 2023 können Land- und Forst- wirte Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

  • Modul A: „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik- Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung.
  • Modul B: „Gesamtenergie- konzept“ beinhaltet die För- derung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergie- konzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungs- grad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftli- chen Betriebs zu erhöhen.
  • Modul C: „Kombinierte In- vestitionsmaßnahmen“: Es können verschiedene klima- und energierelevante Maß- nahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden.
  • Modul D: „Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen.

www.klimafonds.gv.at

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