Dienstag - 19.03.2024
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„Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken“

Mit den neuen Gesetzesänderungen soll die Position von Bauern und Kleinerzeugern gegenüber den großen Handelskonzernen gestärkt werden.


Österreichs bäuerliche Familienbetriebe geraten durch die Übermacht von Handelskonzernen und anderen großen Abnehmern zunehmend unter Druck. Dem will die Regierung allerdings nicht mehr länger zusehen. „Jetzt ist endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Wir haben genug Lippenbekenntnisse von den großen Handelsketten gehört. Mit der Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes haben wir nun erstmals eine Handhabung gegen diese erpresserischen Praktiken. Diese Gesetzesänderungen werden noch heuer im Parlament beschlossen und mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten“, freut sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über den aktuellen Ministerratsbeschluss.

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Zudem wird im Landwirtschaftsministerium eine Ombudsstelle für heimische Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, um einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen. Ab 1. März 2022 wird die Ombudsstelle ihre Arbeit aufnehmen. „Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder Verweigerung schriftlicher Verträge sind mit diesen Gesetzesänderungen verboten. Wir richten auch eine neue Ombudsstelle ein, an die sich Bauern wenden können, wenn sie von unfairen Praktiken betroffen sind. Sie können ihre Beschwerden auch anonym einbringen, damit die Ombudsstelle den Vorwürfen nachgehen kann. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und zu fairen Preise für hochwertige Lebensmittel“, erklärt Köstinger.

Zusätzlich zu den bereits definierten unfairen Geschäftspraktiken wurden weitere zwei Sachverhalte aufgenommen: Die Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu dessen Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen. Und die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder Vermarktungsformen. Zusätzlich wurde der Geltungsbereich von 500 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro Jahresumsatz ausgeweitet, wodurch weitere Betriebe geschützt werden sollen.

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