Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland die Pflicht für Mehrwegverpackungen bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Und wie sieht das in Österreich aus?
Während man sich in Deutschland schon auf die Änderungen einstellen musste, lässt man sich hierzulande noch Zeit. Aber worum geht es beim Verpackungsgesetz genau und wann hat man in Österreich damit zu rechnen?
Mehrwegverpackungen für To-Go
Die Regelungen unserer deutschen Nachbarn besagen, dass Mehrwegverpackungen nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden dürfen als Einwegverpackungen. Ein „angemessenes Pfand“ auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Hier betroffen sind etwa Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte oder Tankstellen. Basis für die neuen Regelungen ist die europäische Einwegkunststoffrichtlinie, die „Single Use Plastics Directive“-Richtlinie. Sie fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare und dauerhafte Verringerung von bestimmten Einwegverpackungen.
Regelung wird geprüft
Das Umweltministerium in Österreich prüft ein verpflichtendes Mehrweg-Angebot bei Take-away-Produkten als Ersatz zu Einwegprodukten noch. Seit Mitte 2021 sind hier bereits Einwegkunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen oder Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol für Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden und in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden, verboten. Obwohl die Änderung des Verpackungsgesetzes ab 2023 vorsieht, Gastronomen EU-weit zu verpflichten, auch Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten, lässt man sich in Österreich noch etwas Zeit.