Der Vorstand von Berglandmilch hat entschieden, die überholte Hofabholungsgebühr ab dem 1. Jänner 2025 abzuschaffen. Diese Gebühr stammt aus einer Epoche, als zahlreiche Milchproduzierende ihre Milch in Kannen zu einer Sammelstelle brachten, von der die Molkerei die Milch abholte. Größere Milchproduzierende konnten die Hofabholung gegen Zahlung einer Gebühr in Anspruch nehmen, ein Angebot, das viele Betriebe nutzten, sofern ihre Milchproduktion hoch genug war, um die Anforderungen zu erfüllen.
Veränderte Rahmenbedingungen für Milchproduzierende
Heute liegt die Voraussetzung für die Beantragung einer Hofabholung bei 75.000 Litern Milchlieferung pro Jahr. Diese Grenze wird nicht mehr ausschließlich von großen Betrieben erreicht, sondern mittlerweile auch von der Mehrheit der Milchproduzierenden. Während die durchschnittliche Milchanlieferung im Jahr 1995 noch bei 27.000 Kilogramm pro Betrieb lag, beträgt sie heute etwa 160.000 Liter pro Betrieb und Jahr. Dadurch hat sich die Hofabholung von einer Ausnahme zur Regel entwickelt.
Finanzielle Entlastung für Betriebe
Angesichts dieser Entwicklungen hat der Vorstand von Berglandmilch die Sinnhaftigkeit der Hofabholungsgebühr überprüft. Für mittlere Betriebe mit einer Milchanlieferung von bis zu 200.000 Litern pro Jahr stellt die Hofabholungspauschale eine erhebliche Belastung von etwa 0,15 Cent pro Kilogramm Milch sowie knapp 300 Euro pro Jahr dar. In einer Branche, in der jeder Euro an Wertschöpfung hart erkämpft werden muss, ist dies ein wesentlicher Kostenfaktor.
Vor diesem Hintergrund wurde die Entscheidung getroffen, die nicht mehr zeitgemäße Hofabholungsgebühr abzuschaffen. In Zukunft wird bei Erreichen der Grenzen für eine Hofabholung keine Gebühr mehr erhoben. „Dies stellt eine Entlastung der Berglandmilch-Betriebe dar, die Signal für Wertschätzung und Zukunftsgestaltung ist. Nicht mehr zeitgemäße Regelungen müssen überprüft und gegebenenfalls auch gestrichen werden“, erklärt Berglandmilch Obmann Stefan Lindner.